Positionen

OVID vertritt die Interessen einer traditionsreichen und zugleich innovativen Branche, deren Produkte zentraler Bestandteil eines bewussten und modernen Lebens sind. Hier finden Sie in Kürze unsere Positionen zu aktuellen Diskussionen.

 

Grain Club Position zu geplanter iLUC-Richtlinie

Mit ihrem Vorschlag einer iLUC-Richtlinie1 (iLUC = indirect land use change) trägt die Euro-päische Kommission dem Drängen einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen Rechnung, die indirekten Landnutzungsänderungen in Asien und Südamerika mit der europäischen Biokraftstoffindustrie in Verbindung zu bringen. In der Einführung von sog. iLUC-Faktoren in die Treibhausgasbilanz, wenn auch zunächst nur im Sinne einer Be-richtspflicht, sieht die Europäische Kommission ein probates Mittel, die zukünftige Ver-wendung von Biokraftstoffen zu verhindern. Dieses Vorgehen ist wissenschaftlich unbe-gründet und stimmt nicht mit den internationalen Standards der Ökobilanz- und Foot-print-Methoden überein: Das im Vorschlag angewandte „iLUC-Modeling“ basiert auf Preisannahmen und weiteren Unwägbarkeiten, die in iLUC-Faktoren in Form von CO2-Werten umgerechnet werden. Die Methodik ist vereinfachend und sinnentstellend und kann die Realität nicht abbilden.

 

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier als Download.

Grain Club Position zum Greening innerhalb der EU GAP-Reform

Versorgungssicherheit nicht leichtfertig gefährden!

  • Der Grain-Club hält die von der Kommission vorgelegte Greening-Konzeption für nicht zielführend
  • Die Einführung ökologischer Vorrangflächen kommt einer Flächenstilllegung gleich und ist nicht nachhaltig
  • Es bestehen zu große Unterschiede innerhalb der EU, die Pauschallösungen nicht zulassen
  • Eine Einschränkung des Anbaus in Europa würde eine Produktionslücke aufreißen, die in anderen Ländern der Welt nicht mit der gleichen Flächeneffi-zienz wie in Europa kompensiert werden könnte

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier als Download

Eiweißstrategie Futtermittel: Die Rolle von Soja und Raps als Proteinfuttermittel in Deutschland und Europa

Derzeit beschäftigen sich agrarpolitische Diskussionen verstärkt mit den weltweiten agrarischen Flächennutzungskonkurrenzen und deren Auswirkungen. Im Zentrum der Kritik steht u. a. die starke Abhängigkeit von Sojaimporten zur Sicherstellung der Proteinfuttermittelversorgung in Europa und den damit verbundenen ökologischen und sozialen Folgen in den Herkunftsländern. Hintergrund der Kritik ist die ablehnende Haltung gegenüber GVO-Soja, das per se als nicht nachhaltig eingestuft wird. Die Sojaproduktion in Südamerika wird vor allem mit der Regenwaldzerstörung und mit hohen Pestizidaufwendungen in Verbindung gebracht. Diese Stoßrichtung wird durch die Etablierung des Labels „Ohne Gentechnik“ im Lebensmittelsektor und die daran geknüpften Kriterien verstärkt. Die Anti-Soja-Stimmung verfängt immer mehr auf politischer Ebene und schlägt sich bereits in entsprechenden politischen Initiativen nieder.

Um eine globale und langfristige Betrachtung bemüht und unter Berücksichtigung mitunter nicht dargestellter Zusammenhänge kommt OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Ölsaaten wie Sojabohnen, Rapssaaten und Sonnenblumenkerne sind Rohstoff für die Produktion hochwertiger pflanzlicher Öle. Bei der Ölherstellung liefern sie als Kuppelprodukte eiweißreiche Ölschrote. Diese Ölschrote stellen eine wesentliche Säule der Versorgung mit Proteinfuttermitteln in Europa dar. Sojaschrot ist weiterhin das wichtigste in der europäischen Tierfütterung eingesetzte Proteinfuttermittel. Zugleich trägt Rapsschrot in den letzten Jahren zur deutlichen Steigerung des Anteils einheimisch produzierter Eiweißfuttermittel bei.

2. Einheimische Körnerleguminosen hingegen tragen aufgrund fehlender ökonomischer Attraktivität nur marginal zur Versorgung mit Proteinfuttermitteln bei. Sie sind trotz tierernährerischer Wertschätzung in ihrer Eiweißwertigkeit Raps- und Sojaschrot unterlegen. Sie verfügen aufgrund ihrer hohen Anfälligkeit gegenüber Pilzerkrankungen und Pflanzenschädlingen über eine zu geringe Ertragsstabilität und sind großen Schwankungen in den jährlichen Ertragserwartungen unterworfen.

3. Aufgrund pflanzenbaulicher Beschränkungen lässt sich eine europäische „Eiweißlücke“ daher nicht durch die Ausweitung des Anbaus von Körnerleguminosen schließen.

4. Eine Steigerung der Erzeugung von Körnerleguminosen müsste aufgrund begrenzter Flächen zu Lasten europäischer Hochertragskulturen gehen. Hierzu zählen insbesondere Weizen- und Rapsstandorte. Für diese Kulturen stellt Europa als vorzügliche Gunstlage die wichtigste Anbauregion mit den weltweit höchsten Flächenerträgen dar.

5. Eine Einschränkung des Weizenanbaus in Europa zugunsten von Körnerleguminosen würde in eine Weizenproduktionslücke und damit in eine Verringerung des EU-Exportpotenzials münden. Eine Weizenproduktionslücke könnte nicht mit der gleichen Flächeneffizienz wie in Europa durch den Anbau in anderen Ländern der Welt kompensiert werden.

6. In einer hochgradig arbeitsteilig organisierten Weltwirtschaft sichert die internationale Spezialisierung bei der Produktion von Hochertragskulturen eine effiziente Flächennutzung und die Ausschöpfung der Produktionspotenziale.

7. Voraussetzung hierfür ist ein nachhaltiger Anbau, der einen verantwortungsvollen Umgang mit wertvollen Ökosystemen sicherstellt. Mit Hilfe von Zertifizierungssystemen wie ISCC, RTRS oder Soja Plus kann beispielsweise eine nachhaltige Produktion von Soja vorangetrieben werden.

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Preisvolatilität und Regulierung der Märkte für Agrarrohstoffe

Warenterminmärkte bilden dabei traditionell ein seit Jahrzehnten bewährtes Schlüsselinstrument zur Absicherung der unternehmerischen Risiken. Dies gilt im Bereich Ölsaaten sowohl für Warenterminbörsen als auch für OTC-Märkte. Mit einer grundsätzlichen Beschränkung dieser Absicherungsmechanismen würde der Branche ein zentrales und bewährtes Element des Ölmühlengeschäfts genommen.

Die Branche begrüßt die politische Zielsetzung, die Funktionsfähigkeit der Agrarmärkte durch mehr Transparenz zu stärken. Agrarmärkte sind aufgrund der Ernteabhängigkeit naturgemäß volatil. Die seit den 90er Jahren eingeschlagene Politik einer stärkeren Marktorientierung sowie weitere Faktoren haben zu einer darüber hinaus gehenden, größeren Volatilität der Märkte geführt, mit der es für alle Beteiligten umzugehen gilt. Entwicklungs- und Schwellenländer sind besonders stark betroffen; hier bedarf es einer abgestimmten Agrar- und Entwicklungspolitik, um eine schnelle Hilfe für diese Länder zu ermöglichen.

Bei der Betrachtung der Warenterminmärkte für agrarische Rohstoffe ist jedoch zwischen Preisvolatilität und Preisniveau zu differenzieren. In der politischen wie öffentlichen Diskussion wird eine hohe Preisvolatilität fälschlicherweise oftmals mit einem hohen Preisniveau, d. h. hohen Preisen von Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln gleichgesetzt und entsprechende Forderungen auf Basis dieser Missdeutung formuliert.

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Ernährungsindustrie lehnt Einstufung von biogenen Ölen als wassergefährdende Stoffe ab

Biogene, d. h. auf pflanzlicher und tierischer Grundlage hergestellte Öle werden in verschiedenen Branchen der Ernährungsindustrie, insbesondere in der ölsaatenverarbeitenden, der Margarine-, der Feinkost- , der Milch- und der Süßwarenindustrie hergestellt und verarbeitet.

In einem gemeinsamen Positionspapier hat sich OVID zusammen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und mehreren Fachverbänden der Ernährungsindustrie gegen das Vorhaben des Bundesumweltministeriums ausgesprochen, diese Öle sowie entsprechende Gemische zukünftig in einer „Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS)“ als wassergefährdend einzustufen.

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Grain Club: Positionspapier zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarwirtschaft

Die Mitglieder des Grain Club repräsentieren die verschiedenen Stufen der Getreide-, Futtermittel- und Ölsaatenwirtschaft. In der Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind die Mitgliedsunternehmen dieser Verbände in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen Verarbeitung, Herstellung und Handel tätig. Die Unternehmen sind in ihren Entscheidungen und Planungen dringend auf verlässliche politische und regulatorische Rahmenbedingungen angewiesen. Eine zukunftsorientierte Politik für diese Unternehmen erfordert die Einbeziehung aller Politikbereiche, von der Wirtschafts-, Finanz-, Handels- und Agrarpolitik über die Verbraucher- bis hin zur Umweltpolitik und muss dem internationalen Kontext, in dem sich Wirtschaft und Märkte entwickeln, Rechnung tragen.

Die wichtigsten Anliegen des Grain Club sind:

  • Nachhaltige Rahmenbedingungen für leistungsfähige Unternehmen!
  • Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse werden alle Verwendungsbereiche betreffen!
  • Erneuerbare Energien: Europäische Vorgaben für Nachhaltigkeit maßstabgetreu und rechtssicher umsetzen!
  • Gentechnik: Wettbewerbsnachteile abwenden, Welternährung sichern!
  • Pflanzenschutzmittel: Wettbewerbsfähigkeit, Anwender- und Verbraucherschutz sichern!
  • Rückstände: Gesetzliche Grenzwerte sichern Verbraucherschutz auf Spitzenniveau
  • Exportförderung
  • Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Marktordnungen als Sicherheitsnetze erhalten!
  • WTO-Verhandlungen: Protektionistischen Tendenzen entgegentreten!

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Positionspapier zum Entwurf der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

  • Zu schnelle Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeits-Anforderungen in deutsches Recht erfordert baldige Nachbesserung nach noch ausstehender Veröffentlichung der Guidelines zur nationalen Umsetzung der RED
  • Ohne praktikable und sanktionsfreie Einführungsphase droht vollständiger Produktionsstopp in der Biokraftstoffindustrie ab 1. Januar 2010
  • Biokraftstoffbranche wünscht sich für die Zukunft, stärker in die Gesetzgebungsprozesse eingebunden zu werden, um die Anliegen der Wirtschaft praxisgerecht einzubringen

Grundsätzlich begrüßen der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) und der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) die Bemühungen um eine schnelle nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen aus der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED) und eine Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion und den Einsatz von Biomasse.

Allerdings erweist sich der vorliegende Verordnungsentwurf der Bundesregierung als nicht praktikabel für die betroffenen Branchen....mehr

So würde in bereits abgeschlossene landwirtschaftliche Ernte- und Handelsvorgänge eingegriffen. Der Anbau von Biomasse müsste rückwirkend zertifiziert werden, was nicht möglich ist. Schließlich vergehen zwischen dem Zeitpunkt der Aussaat bis zur Endverarbeitung oft bis zu 20 Monate. So wird bei der Produktion von Biokraftstoffen für das Jahr 2010 auf die Ernten der Jahre 2008 und 2009 zurückgegriffen. Bei einer Aussaat z. B. im August 2008 kann es also zu einer Endverarbeitung erst im Mai 2010 kommen. Zusätzlich steht die neue Ernte 2009 unmittelbar bevor.

Darüber hinaus werden Guidelines zur nationalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED voraussichtlich erst im März 2010 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit der Fertigstellung dieser Guidelines wird im März 2010 gerechnet.

So liegt zum Beispiel noch keine Einteilung der Landschaft in „schützenswerte Flächen“ vor. Wichtige Fragen für die gesamte Logistikkette sind bisher nicht geklärt, wie beispielsweise die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe anhand von Massenbilanzsystemen.
Die jetzt von der Bundesregierung verabschiedete Verordnung müsste also bereits im kommenden Jahr an die noch ausstehenden europäischen Vorgaben angepasst werden.

Ein vollständiges In-Kraft-Treten unter den gegebenen Anforderungen zum 1. Januar 2010 stellt also die betroffenen Branchen vor unlösbare Probleme und würde zu einem kompletten Produktionsstopp in der Biokraftstoffindustrie führen, da zu diesem Zeitpunkt keine auf Nachhaltigkeit zertifizierte Ware auf dem Markt vorhanden ist.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ist es daher zwingend notwendig, nach In-Kraft-Treten der NachVO zunächst mit einer 12-18-monatigen, sanktionsfreien Einführungsphase zu beginnen oder die Anwendung einzelner Vorgaben zurückzustellen, bis z. B. Zertifizierungssysteme überhaupt offiziell anerkannt sind. Diese Lern- oder Übergangsphase sollte von einem intensiven Monitoring in enger Abstimmung mit der betroffenen Wirtschaft begleitet werden.

Grundsätzlich ist es erforderlich, die Nachhaltigkeitszertifizierung auf alle Anwendungsbereiche der Biomassenutzung (Lebens- und Futtermittel sowie stoffliche und energetische Nutzung) auszuweiten, um Leakage-Effekte (indirekte Landnutzungsänderung) zu vermeiden. Der weltweite Anteil der agrarischen Rohstoffe, die in die Erzeugung von Bioenergie und Biokraftstoffe gehen, beträgt lediglich 3 Prozent. Das in die EU importierte Palmöl ging in den letzten Jahren nur zu rund 5 Prozent in die heimische Biokraftstoffproduktion. Es stellt sich daher auch die Frage, wie mit 3 bzw. 5 Prozent nachhaltiger Biomasse ein wirkungsvoller Klimaschutz gewährleistet werden soll? Ebenso sollten Mindestkriterien einer nachhaltigen Erzeugung an alle fossilen Energieträger gestellt werden (z. B. arbeitsrechtliche Vorschriften, Naturschutz etc.).

Um eine praxisnahe Ausgestaltung der Nachhaltigkeitszertifizierung zu gewährleisten, haben sich die betroffenen Branchen intern zu einer „Arbeitsgruppe Implementierung Nachhaltigkeit“ zusammengeschlossen und das Angebot der Mitwirkung an die zuständigen Ministerien übermittelt.

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