05. September 2011 17:27 Alter: 255 Tage

Positionspapier zum Entwurf der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

  • Zu schnelle Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeits-Anforderungen in deutsches Recht erfordert baldige Nachbesserung nach noch ausstehender Veröffentlichung der Guidelines zur nationalen Umsetzung der RED
  • Ohne praktikable und sanktionsfreie Einführungsphase droht vollständiger Produktionsstopp in der Biokraftstoffindustrie ab 1. Januar 2010
  • Biokraftstoffbranche wünscht sich für die Zukunft, stärker in die Gesetzgebungsprozesse eingebunden zu werden, um die Anliegen der Wirtschaft praxisgerecht einzubringen

<toggleview>Grundsätzlich begrüßen der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) und der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) die Bemühungen um eine schnelle nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen aus der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED) und eine Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion und den Einsatz von Biomasse.

Allerdings erweist sich der vorliegende Verordnungsentwurf der Bundesregierung als nicht praktikabel für die betroffenen Branchen....mehr <togglearea> So würde in bereits abgeschlossene landwirtschaftliche Ernte- und Handelsvorgänge eingegriffen. Der Anbau von Biomasse müsste rückwirkend zertifiziert werden, was nicht möglich ist. Schließlich vergehen zwischen dem Zeitpunkt der Aussaat bis zur Endverarbeitung oft bis zu 20 Monate. So wird bei der Produktion von Biokraftstoffen für das Jahr 2010 auf die Ernten der Jahre 2008 und 2009 zurückgegriffen. Bei einer Aussaat z. B. im August 2008 kann es also zu einer Endverarbeitung erst im Mai 2010 kommen. Zusätzlich steht die neue Ernte 2009 unmittelbar bevor.

Darüber hinaus werden Guidelines zur nationalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED voraussichtlich erst im März 2010 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit der Fertigstellung dieser Guidelines wird im März 2010 gerechnet.

So liegt zum Beispiel noch keine Einteilung der Landschaft in „schützenswerte Flächen“ vor. Wichtige Fragen für die gesamte Logistikkette sind bisher nicht geklärt, wie beispielsweise die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe anhand von Massenbilanzsystemen.
Die jetzt von der Bundesregierung verabschiedete Verordnung müsste also bereits im kommenden Jahr an die noch ausstehenden europäischen Vorgaben angepasst werden.

Ein vollständiges In-Kraft-Treten unter den gegebenen Anforderungen zum 1. Januar 2010 stellt also die betroffenen Branchen vor unlösbare Probleme und würde zu einem kompletten Produktionsstopp in der Biokraftstoffindustrie führen, da zu diesem Zeitpunkt keine auf Nachhaltigkeit zertifizierte Ware auf dem Markt vorhanden ist.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ist es daher zwingend notwendig, nach In-Kraft-Treten der NachVO zunächst mit einer 12-18-monatigen, sanktionsfreien Einführungsphase zu beginnen oder die Anwendung einzelner Vorgaben zurückzustellen, bis z. B. Zertifizierungssysteme überhaupt offiziell anerkannt sind. Diese Lern- oder Übergangsphase sollte von einem intensiven Monitoring in enger Abstimmung mit der betroffenen Wirtschaft begleitet werden.

Grundsätzlich ist es erforderlich, die Nachhaltigkeitszertifizierung auf alle Anwendungsbereiche der Biomassenutzung (Lebens- und Futtermittel sowie stoffliche und energetische Nutzung) auszuweiten, um Leakage-Effekte (indirekte Landnutzungsänderung) zu vermeiden. Der weltweite Anteil der agrarischen Rohstoffe, die in die Erzeugung von Bioenergie und Biokraftstoffe gehen, beträgt lediglich 3 Prozent. Das in die EU importierte Palmöl ging in den letzten Jahren nur zu rund 5 Prozent in die heimische Biokraftstoffproduktion. Es stellt sich daher auch die Frage, wie mit 3 bzw. 5 Prozent nachhaltiger Biomasse ein wirkungsvoller Klimaschutz gewährleistet werden soll? Ebenso sollten Mindestkriterien einer nachhaltigen Erzeugung an alle fossilen Energieträger gestellt werden (z. B. arbeitsrechtliche Vorschriften, Naturschutz etc.).

Um eine praxisnahe Ausgestaltung der Nachhaltigkeitszertifizierung zu gewährleisten, haben sich die betroffenen Branchen intern zu einer „Arbeitsgruppe Implementierung Nachhaltigkeit“ zusammengeschlossen und das Angebot der Mitwirkung an die zuständigen Ministerien übermittelt.

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