OVID: zu neuem EU-Grenzwert für Transfette

Festlegung gesetzlicher Höchstgehalte für trans-Fettsäuren (TFA) sollte dringend an Entfall der Härtungskennzeichnung geknüpft werden

Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unserer Branche ermöglichen es, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Höchstgehalte von 2 Gramm industrieller TFA je 100 Gramm Fett in Endverbraucherprodukten einzuhalten. Um eine Flexibilität bei der Rohwarenauswahl zu gewährleisten und alle in den Forschungsvorhaben identifizierten Vorteile (z. B. Verbesserung des Fettsäurespektrums) nutzbar zu machen, ist es jedoch zwingend erforderlich, gleichzeitig auf die verpflichtende Angabe der Härtungskennzeichnung zu verzichten. Mit Einführung des gesetzlichen Höchstgehaltes ist zum einen die Angabe des Härtungsprozesses obsolet, darüber hinaus führt diese Angabe den Verbraucher in die Irre, da dieser eine entsprechende Angabe als erhöhten TFA-Gehalt fehlinterpretiert. Die Härtungskennzeichnung sollte daher dringend im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Höchstgehaltes für TFA abgeschafft werden.