Grain Club: zur neuen Düngegesetzgebung

Neue Düngegesetzgebung gefährdet Export von Qualitätsgetreide und konterkariert Eiweißstrategie.

Die im Grain Club zusammengeschlossenen Verbände vertreten die deutsche Getreide- und Ölsaatenwirtschaft. Deren Mitgliedsunternehmen stehen u. a. für den Umschlag von rund 28 Millionen Tonnen deutschen Weizens pro Jahr. Mit rund 10 Mio Tonnen ist Deutschland ein weltweit bedeutender Exporteur von Qualitätsweizen. Gerade in Krisenjahren leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherung. Darüber hinaus sind viele Länder auf Weizenimporte angewiesen, weil deren natürliche Voraussetzungen nicht gegeben sind, eine ausreichende eigene Produktion erforderlicher Qualitäten zu garantieren.

Position als verlässlicher Qualitätsweizen-Lieferant in Gefahr

Grundsätzlich begrüßt der Grain Club alle Anstrengungen, die natürlichen Ressourcen wie Boden und Grundwasser zu schützen. Durch die zu erwartenden Änderungen in der Düngegesetzgebung ist jedoch mit einschneidenden Konsequenzen für Produktion und Handel von Qualitätsweizen zu rechnen. Der Grain Club befürchtet dadurch eine massive Gefährdung der Rolle Deutschlands als zuverlässiger Lieferant von Qualitätsweizen in die EU und in Drittländer. Denn mit Inkrafttreten der neuen Düngegesetzgebung wird es nur noch eingeschränkt möglich sein, den Qualitätsanforderungen der Import-länder zu entsprechen. Darüber wird die ausreichende Versorgung der deutschen Getreidemühlen mit hochwertiger Inlands-Ware lediglich bedingt sicherzustellen sein. Die entstehende Bedarfslücke müsste durch Einfuhren geschlossen werden. Mit Blick auf die hohen von der Lebensmittelindustrie und dem Verbraucher geforderten Qualitätsstandards kann ein umfangreicher Import an Qualitätsweizen für Nahrungsmittelzwecke nicht im Sinne des Konsumenten sein. Wenn Deutschland seine Exportmengen reduzieren sollte, müsste in anderen Regionen der Welt aufgrund des geringeren Ertragsniveaus die bis zu dreifache Fläche mit Weizen angebaut werden, um die Bilanz auszugleichen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht sinnvoll, die Qualitätsweizenproduktion am Gunststandort Deutschland durch pauschale Restriktionen bei der Düngung zu erschweren.

Düngegesetzgebung konterkariert Eiweißstrategie

Mit der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verabschiedeten Eiweißstrategie wird das Ziel verfolgt, den Anbau von heimischen proteinreichen Pflanzen zu fördern und die Importe von proteinreichen Futtermitteln zu verringern. Geringere Stickstoffgaben werden bei Weizen zulasten von Ertrag und Protein gehen. Bei Raps kommen zusätzlich limitierend Regelungen zur Begrenzung der Phosphatdüngung hinzu. In der Folge vermindern sich Ertrag und Produktion heimischer Eiweißpflanzen. In Verbindung mit einer gesetzlich geforderten Reduzierung der P-Fracht könnte der Einsatz von Rapsextraktionsschrot v.a. in der Schweinefütterung an Bedeutung verlieren. Damit wäre die hohe Wertschätzung und Akzeptanz für dieses einheimische Eiweißfuttermittel in der Nutztierfütterung stark gefährdet.

Forderungen des Grain Clubs

  1. Qualitätsweizen-Versorgung der heimischen Backindustrie und -Export müssen auch in Zukunft zuverlässig möglich sein. Dazu sollten Regelungen getroffen werden, die in Abhängigkeit von Bodenbeschaffenheit, -versorgung mit Nährstoffen, Region und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden flexibel angewandt werden können. Das betrifft vor allem den Anbau von E- und A-Weizensorten.
  2. Um eine effiziente N-Düngung zu erreichen, ist eine Stärkung der öffentlich geförderten wissenschaftlichen Forschung notwendig. Der Grain Club begrüßt in diesem Zusammenhang die in der Düngeverordnung vorgeschlagenen Gewässer-Abstandsregelungen für die Ausbringung von Düngemitteln sowie die höheren Anforderungen an die Ausbringungstechnik zur exakteren Applikation und zur Reduzierung von Ammoniak-Verlusten.
  3. Der Grain Club fordert, beim Messwertvergleich auf EU-Ebene alle verfügbaren Messergebnisse zur Bewertung des Grundwassers2 und nicht nur diejenigen einfließen zu lassen, die den Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l überschreiten. In diesem Zusammenhang weist die EU-Kommission in einem Arbeitspapier auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit der aus den Mitgliedstaaten stammenden Messdaten hin.