Unterstützung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in den Lieferketten der deutschen Ölmühlenindustrie

Die deutsche Ölmühlenindustrie bekennt sich zur ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten. Untermauert wird dies durch unternehmenseigene Grundsätze. Diese sind Teil des vertraglich festgelegten Verhaltenskodex, einem wichtigen Element der Lieferantenbeziehungen. Darüber hinaus haben sich viele unserer Mitgliedsunternehmen mit internationalen Lieferketten dem United Nations Global Compact angeschlossen, der weltweit wichtigsten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Unsere Branche unterstützt die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes Wirtschaft und Menschenrechte und damit die UN-Leitprinzipien von 2011 sowie die globalen Ziele für die nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals), welche 2016 in Kraft getreten sind - besonders relevant sind hier die Ziele 8 (“Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle”) und 12 (“Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen”).

Mit diesem Papier möchte sich OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, gestützt auf den vielfältigen und langjährigen Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen, an der Diskussion um eine angemessene menschenrechtliche Sorgfaltspflicht der Wirtschaft beteiligen und Aspekte aufzeigen, wie zentrale Elemente der UN-Leitprinzipien praxisnah und zielgerichtet umgesetzt werden können.