Nachhaltiges Biomasse- und Biokraftstoffpotenzial jetzt nutzen

EU-Klimagesetz und Klimaschutzgesetz erfordern unverzüglich wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr

Die Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben im Oktober 2019 auf Grundlage einer zukünftig ambitionierteren Klimaschutzpolitik beschlossen, im Jahr 2050  die Klimaneutralität erreichen zu wollen. Die EU-Kommission hat hierzu im Dezember 2019 den Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz im Rahmen des „Green Deal“ vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war nicht erkennbar, vor welchen Herausforderungen sich die EU im Lichte der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und deren Folgen gestellt sieht. 


Ungeachtet dieser andauernden Krisensituation hält die EU daran fest, bis 2050 die Klimaneutralität erreichen zu wollen. In diesem Zusammenhang soll auch das Klimaschutzziel für 2030 von 40 auf 50 bis 55 Prozent Emissionsminderung gegenüber 1990 steigen. Die Maßnahmen zur Zielerreichung sollen in ein in der Geschichte der EU noch nie dagewesenes Programm zur Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft, finanziert aus nationalen und EU-Mitteln, integriert werden. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert ferner den Vorschlag, die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 verbindlich festzuschreiben. Unabhängig davon, auf welchen Kompromiss sich Europäisches Parlament und EU-Ministerrat verständigen werden, bedeutet dies eine Überprüfung und ggf. Neujustierung des Verteilungsschlüssels in der europäischen Lastenteilungsverordnung - „Effort-Sharing Regulation“ (ESR), nicht zuletzt auch infolge der erforderlichen Kompensation der durch den EU-Austritt Großbritanniens entfallenden Klimaschutzverpflichtung.