Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote

Die im Bundesverband Bioenergie (BBE) organisierten Verbände der Biokraftstoffwirtschaft begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der THG-Quote den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor signifikant zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Ziels sollte technologieoffen erfolgen und dabei das Klimaschutzpotenzial aller nachhaltiger Erfüllungsoptionen vollständig ausschöpfen. Hierzu sind folgende Änderungen an den Plänen der Bundesregierung notwendig:

  1. Zügiger und gleichmäßiger Hochlauf der THG-Quote 
  2. Verzicht auf Mehrfachanrechnungen
  3. Anhebung der Obergrenzen für nachhaltige Biokraftstoffe
  4. Wirkungsvolle automatische Erhöhung der THG-Quote
  5. Gleichmäßige Erhöhung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoff
  6. Keine Anrechnungen vergällten Ethanols auf die THG-Quote
  7. Ausschluss von POME (Palm Oil Mill Effluent) von der geplanten Doppelanrechnung
  8. Zulassung von Biomasse für die Herstellung von grünem Wasserstof
  9. Zulassung von biogenem CO2 bei der Herstellung strombasierter Energieträger 
  10. Gesetzliche Regelung wesentlicher Elemente der THG-Quote
  11. Co-Processing biogener Öle nicht weiter zulasse
  12. Ausschluss der Anrechenbarkeit so genannter Upstream-Emission-ReductionMaßnahmen (UER)
  13. Anpassung 10. BImSchV / Streichung der Schutzsorte / Erhöhung der Beimischungsanteile in Benzin und Diesel