Attraktivität des Rapsanbaus liegt Ölmühlen am Herzen
Bestrebungen zur Anhebung des Ölbasisgehalts von 40 auf 42 Prozent beim Handel von Rapssaaten sorgen derzeit für Verunsicherung unter Marktteilnehmern. „Aus Sicht der deutschen Ölmühlen gibt es sowohl für eine Anhebung als auch eine Beibehaltung des seit rund 25 Jahren bewährten Abrechnungssystems schlüssige Argumente“, betont Petra Sprick, Geschäftsführerin von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland. „Mit welcher Regelung auch immer: Für die Verarbeiter ist es fundamental wichtig, die Landwirte für den Rapsanbau durch eine angemessene Vergütung weiterhin zu motivieren“, so Sprick.
Bisher basiert die Vermarktung von Rapssaaten in Deutschland auf den Standardwerten aus dem ehemaligen europäischen Beihilfesystem: 40 Prozent Ölgehalt, neun Prozent Feuchte und zwei Prozent Besatz. Für höhere Ölgehalte erhalten die Landwirte 1,5 Prozent Zuschlag je zusätzlichem Prozent Rapsöl. Dieses Modell einer punktgenauen Abrechnung sorgt für Transparenz. Es schafft gleichzeitig einen monetären Anreiz für hohe Rapsqualitäten.
Die in Deutschland bewährte Rapsabrechung steht aktuell in der Diskussion – hervorgerufen durch einen Vorstoß französischer Ölsaatenverarbeiter. Diese beantragten Ende des vergangenen Jahres bei der Warenterminbörse Euronext in Paris, die Raps-Notierungen für den Handel mit Raps auf einen Ölbasisgehalt von 42 Prozent anzuheben. Für eine Erhöhung des Ölbasisgehalts spricht, dass die heutigen Ölgehalte sortenbedingt regelmäßig weit über 40 Prozent liegen, wie Ernte-Statistiken für Deutschland belegen. Dadurch ist der tatsächliche Preis für die Rapssaat mit den Zuschlägen für höhere Qualitäten oft deutlich attraktiver, als er an der Warenterminbörse notiert wird. Außerdem sind 42 Prozent Ölbasisgehalt bereits gängige Praxis auf internationalen Agrarmärkten: Hauptexportländer für Rapssaaten wie die Ukraine, Kanada und Australien handeln ihre Kontrakte mit diesem Wert. Eine Vereinheitlichung auf 42 Prozent würde damit die Zahlungsabwicklung im internationalen Handel erheblich vereinfachen. „Den Ölmühlen ist bewusst, dass Raps im Wettbewerb zu Getreide und anderen Hackfrüchten steht und wegen seines vergleichsweisen geringeren Ertrags und größeren Anbaurisikos nur dann in der Fruchtfolge verbleibt, wenn der Preis in einer bestimmten Relation zum Weizenpreis steht. Durch die Anhebung des Basispreises würde der Rapserlös für den Erzeuger in Prinzip in keiner Weise geschmälert, weil nach wie vor die Qualitätsvergütung exakt abgerechnet wird“, hebt Sprick klärend hervor.
Gegenwärtig prüft die Pariser Warenterminbörse Euronext eine mögliche Anhebung auf 42 Prozent Ölgehalt. „Ob es tatsächlich zu einer Anpassung der Notierungen für Rapssaaten bei der Warenterminbörse in Paris kommt, wird einzig und allein die Situation am physischen Markt entscheiden. OVID als Verband hat darauf keinen Einfluss“, sagt Sprick.