Leitlinien zur Minimierung von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

Gemeinsame Initiative der deutschen Lebensmittelwirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Lebensmittelwirtschaft arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich daran, den Gehalt an trans-Fettsäuren aus teilgehärteten Fetten in Lebensmitteln zu reduzieren. Die hierdurch deutlich abgesenkten Werte und inzwischen erreichten durchschnittlichen Aufnahmemengen von trans-Fettsäuren in der Bevölkerung sind gesundheitlich unbedenklich.

trans-Fettsäuren (TFA5) erhöhen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Risiko zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt daher, nicht mehr als 1% der Nahrungsenergie in Form von TFA zu verzehren. Nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) auf Basis der letzten Erfassung der Verzehrsdaten der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II) von 2005 bis 2006 und TFA-Gehaltsdaten aus der Lebensmittelüberwachung von 2008 bis 2009 lag der mittlere TFA-Verzehr in Deutschland zwischen 0,77 und 0,92 % der Nahrungsenergie und damit unterhalb
der Empfehlungen der DGE.

Nach den vom BfR ausgewerteten Daten verzehrten ca. ein Drittel der Männer in der Altersgruppe von 14–34 Jahren im vorbenannten Datenerfassungszeitraum mehr TFA als die von der DGE benannten 1 % der Nahrungsenergie, wobei die erhöhte TFA-Aufnahme im Wesentlichen aus dem erhöhten Verzehr von nicht-ruminanten TFA resultierte. Aufgrund dieser Datenlage sieht das Ministerium im Hinblick auf diese Bevölkerungsgruppe Handlungsbedarf in Form der vorliegenden Initiative.

Ziel ist, den unvermindert anhaltenden Prozess der weiteren Reduktion an nicht-ruminanten TFA fortzuführen, um erhöhte TFA-Aufnahmemengen zu verringern, soweit unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten machbar und in vernünftiger Weise erreichbar. Besonderheiten werden in den jeweiligen Produkt-Leitlinien aufgezeigt. Bei der Festlegung von Zielwerten wird eine Anlehnung an die Aktivitäten auf europäischer Ebene unter Beteiligung der Europäischen Kommission und der Verbände der Lebensmittelwirtschaft für sinnvoll erachtet.

Es wurden mit wissenschaftlicher Unterstützung des Max Rubner-Institutes eine Rahmen-Leitlinie und verschiedene Produkt-Leitlinien entwickelt, die die Lebensmittelhersteller bei der Reduktion von nicht-ruminanten TFA unterstützen sollen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) als Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft wird beginnend mit dem Jahr 2013 einen Gesamtbericht über die getroffenen Maßnahmen erstellen und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) regelmäßig hierüber informieren. Die unterzeichnenden Verbände werden dem BLL die hierzu notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Die Umsetzung dieser Leitlinien zur TFA-Reduktion ist für die Lebensmittelwirtschaft eine besondere Herausforderung, die sich unter anderem aus den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt: So darf nach den Bestimmungen der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung der TFA-Gehalt nicht gekennzeichnet werden. Ebenso wenig ist nach der Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben ein Hinweis auf einen niedrigen TFA-Gehalt möglich.

Somit muss der Öl- und Fettanwender, der seine Rohwaren auch im Groß- und Einzelhandel einkauft, große Anstrengungen unternehmen, um sich beim Einkauf seiner Zutaten für das „richtige und TFA-arme Produkt“ zu entscheiden. Er muss sich aktiv außerhalb der Kennzeichnungselemente informieren. Dazu muss ein Problembewusstsein auch auf Anwenderseite geschaffen werden. Für die Bereitstellung TFA-armer Öle und Fette stellt die Fetthärtung (bzw. Hydrierung) eine wichtige Schlüsseltechnologie dar. Die Verwendung hydrierter Fette ist deklara tionspflichtig. Dabei wird bisher nicht zwischen Teilhärtung und vollständiger Härtung unterschieden. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher setzen jedoch den Begriff „gehärtete Fette“ mit hohen TFA-Gehalten gleich, obwohl diese Schlussfolgerung nicht richtig ist. Wird der Prozess der Fetthärtung vollständig durchgeführt, entstehen keine TFA. Nur bei der Teilhärtung können – je nach Fettart und Verfahren – hohe TFA-Gehalte entstehen.

Den Unterzeichnern ist es trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein besonderes Anliegen, dass die Leitlinien in der täglichen Praxis der Lebensmittelerzeugung möglichst branchen weit Anwendung finden.