Die Treibhausgasquote im Verkehr
Im Frühjahr 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht: Die Grundrechte zukünftiger Generationen sind potentiell bedroht, wenn Klimaschutzmaßnahmen, die gegenwärtig unterbleiben, künftig unter noch widrigeren Bedingungen ergriffen werden müssten. Das war ein Paukenschlag. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Verschärfung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Demnach soll Deutschland bereits bis 2045 klimaneutral werden. Für den Verkehrssektor bedeutet das: Die Emissionen müssen bis 2030 von derzeit 146 Mio. t CO2 auf 85 Mio. t CO2 sinken.
Ob dieses ambitionierte Ziel tatsächlich erreicht werden kann, erscheint fraglich: Zwar drängt im Stromsektor immer mehr erneuerbare Energie in den Markt, aber im Wärme- und Mobilitätsbereich wird weiterhin viel CO2 ausgestoßen. Besonders der Verkehrssektor hinkt beim Klimaschutz hinterher und wird sich in den kommenden Jahren nicht auf außergewöhnliche Bedingungen wie eine Pandemie verlassen können. Vor diesem Hintergrund müssen alle zur Verfügung stehenden erneuerbaren Alternativen voll ausgeschöpft werden. Im Straßenverkehr sind dies heute fast ausschließlich Biokraftstoffe, von denen Biodiesel den größten Beitrag leistet. Künftig werden Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe hinzukommen. Die nationale Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) hat mit der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nun einen vielversprechenden Rahmen für die weitere Entfaltung erneuerbarer, klimafreundlicher Energieträger im Verkehr geschaffen.
Biodiesel wird derzeit in Deutschland überwiegend aus Raps hergestellt, dessen Anbau und Verarbeitung die heimische Wirtschaft stärkt und das Klima schützt: Biodiesel aus Raps verringert den Treibhausgasausstoß um rund 66 Prozent im Vergleich zu fossilem Diesel. Nachhaltig produzierte Biokraftstoffe sind damit deutlich emissionsärmer als fossiler Kraftstoff – und sie werden immer besser. Im letzten Jahr betrug Ihr Beitrag zur Treibhausgasminderung rund 12 Millionen Tonnen.
2015 hat die Bundesregierung die Förderung von Biodiesel und Bioethanol den Anforderungen an eine effiziente Klimaschutzregulierung angepasst. Damit bestimmt die Höhe der Treibhausgaseinsparung den Preis für Biokraftstoffe. Deutschland ist mit dieser konsequenten Regelung Vorreiter in der Europäischen Union. Die Europäische Kommission schlägt vor, bei der Revision der RED II diesen Ansatz auf ganz Europa zu übertragen.
Lesen Sie in diesem OVID-Brief, wie das Fördersystem funktioniert, welchen Herausforderungen sich die Branche stellen muss und welche Forderungen wir an die Politik stellen.