Bundesimmissionsschutzverordnung
Am 11. Oktober endete die Stellungnahmefrist zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), mit welcher das Bundesumweltministerium (BMUV) das Problem der Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sowie dem damit einhergehenden Preisverfall begegnen will. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorgehensweise sehen die Mitgliedsverbände im Bundesverband Bioenergie (BBE) sowie der Verbändegemeinschaft das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) jedoch große Defizite und befürchten zusätzliche Belastungen und Insolvenzen von vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) noch in diesem Jahr.