Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote II

Gemeinsame Stellungnahme der Bioenergieverbände

Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2023 rund 12 Mio. t CO2 eingespart.

Dennoch besteht in mehreren Punkten aus Sicht der Bioenergiebranche Nachbesserungsbedarf, um Technologieoffenheit, Wettbewerbsgleichheit und Investitionssicherheit im Sinne eines wirksam umgesetzten Klimaschutzes im Verkehrssektor zu gewährleisten. Die erstmalige Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr in den Regelungsrahmen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Beibehaltung von Verordnungsermächtigungen im Gesetzentwurf. Entgegen der Gesetzesbegründung dienen diese nicht nur der zeitnahen Anpassung an EU-Vorgaben, sondern betreffen weiterhin zentrale Elemente des Regelungssystems für erneuerbare Kraftstoffe wie Quotenvorgaben oder Multiplikatoren. Solche Festlegungen sollten parlamentarisch getroffen werden – nicht ausschließlich durch Verwaltungshandeln.

Insbesondere weisen die Verbände darauf hin, dass auf Grund der erheblich verspäteten Vorlage des RED III-Umsetzungsgesetzes und des vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vorgegebenen Zeitplans mit Kabinettsbeschluss im Oktober und erster Lesung im Bundestag am 18. Dezember eine Umsetzung des Gesetzentwurfs bis 1. Januar 2026 nicht möglich sein wird. Die nationale Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) hätte eigentlich bis zum 21.Mai 2025 erfolgen müssen. Angesichts dessen und im Sinne der Planungssicherheit für das nächste Quotenjahr, ist es umso wichtiger, dass die Weiterentwicklung der THG-Quote rechtzeitig vor Jahresende beschlossen wird. Eine rasche Umsetzung des Gesetzesentwurfs bis zum 1. Januar 2026 ist für die gesamte Bioenergiebranche essenziell.

 

Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).

Die Stellungnahme wird von den folgenden Mitgliedsverbänden des BBE getragen: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Deutscher Bauernverband (DBV), Fachverband Biogas (FvB), Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK), OVID – Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt die Stellungnahme.