THG-Quote: Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung

Gemeinsame Stellungnahme der Bioenergieverbände

Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Die Verbände begrüßen die in der Ressortabstimmung erzielten Verbesserungen am Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, darunter v.a. die Streichung der Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse.


Dennoch besteht in mehreren Punkten aus Sicht der Bioenergiebranche Nachbesserungsbedarf, um Technologieoffenheit, Wettbewerbsgleichheit und Investitionssicherheit im Sinne eines wirksam umgesetzten Klimaschutzes im Verkehrssektor zu gewährleisten.

 

 

Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).

Die Stellungnahme wird von den folgenden Mitgliedsverbänden des BBE getragen: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Fachverband Biogas (FvB), Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK), OVID – Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).