Verteuerung von Bioenergie kommt zur Unzeit – Entlasten statt Belasten
Berlin, 29. September 2022. Die massive Verteuerung von Energie macht der Wirtschaft schwer zu schaffen – besonders energieintensiven Betrieben. Alle zusätzlichen Kosten sind jetzt Gift für die Wirtschaft. Entlasten statt Belasten ist das Gebot der Stunde. “Darum begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung eine alternative Lösung zur Gasumlage anstrebt und somit die Energiekosten nicht weiter antreiben will“, so OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld.
Offenbar haben einige aber immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt. So berät der Bundestag in diesen Tagen über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sollte das Gesetz den Bundestag passieren, müssten Betreiber entsprechender Biomassefeuerungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen künftig Emissionszertifikate im nationalen Brennstoff-Emissionshandel erwerben. Damit würden Energiekosten gesteigert.
“Dieses Vorhaben kommt gerade zur absoluten Unzeit und ist das genaue Gegenteil von dem, was Deutschland in dieser Krise dringend braucht”, warnt OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld. Statt jetzt sofort das Energieangebot zu verbreitern, der Wirtschaft Luft zu verschaffen und ein Ausweichen auf Erneuerbare Energien zu erleichtern, steuert die Politik mit ihren Änderungsplänen hier aufs Neue eine weitere Verteuerung von Energie an und errichtet bürokratische Hürden. “Die Pläne der Bundesregierung würden viele Unternehmen zusätzlich in Richtung Abgrund treiben und die notwendige Transformation hin zu Erneuerbaren Energien bremsen”, so Kleinschmit von Lengefeld.
“Wir appellieren dringend an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dieser Änderung nicht zuzustimmen und auf alle Maßnahmen zu verzichten, die das Energieangebot für Unternehmen wie Verbraucher weiter verknappen und verteuern”, so die OVID-Präsidentin.
Mit dem BEHG wurde 2019 ein nationaler Rahmen geschaffen, um CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Kraftstoffen zu bepreisen. Die geplante Einbeziehung klimafreundlicher erneuerbarer und nachhaltig zertifizierter Bioenergie in die Bepreisung steht auch der beabsichtigten Lenkungswirkung des BEHG konträr entgegen. “Das widerspricht nicht nur der ökonomischen und energiepolitischen Vernunft, sondern auch dem Klimaschutz sowie den darauf aufbauenden internationalen Regeln des Weltklimarates IPCC zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen", so Jaana Kleinschmit von Lengefeld.